PCR-Testpflicht bei der Einreise nach Frankreich

HINWEIS: Diese Maßnahme wurde im Juni 2021 aufgehoben und ist seitdem nicht mehr gültig.

Neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus wurden von der französischen Regierung am 29. Januar 2021 für jede Einreise nach Frankreich angekündigt:

 

Jeder Reisende ab 11 Jahren, der aus einem Land des europäischen Raums(*) kommt und dorthin reist, ist unabhängig von der Transportart (Luft, See oder Land) verpflichtet, ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer virologischer COVID-19-Test.

 

(*) Europäische Union, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Heiliger Stuhl und die Schweiz.

Für Reisende, die aus einem Land außerhalb des europäischen Raums kommen: Die Einreise ist nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet.

Für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen sind Ausnahmen möglich:

  • Fuhrunternehmer,
  • Grenzpendler,
  • Einwohner im Umkreis von 30 Kilometern von der Grenze.

Mehr Informationen auf der Website des Ministerium für Europa und Äußeres : Mehr erfahren

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